Erwachsene – Kosten2017-04-30T15:06:35+02:00

Kosten

Gesetzlich versicherte Patienten:

Gesetzliche Krankenkassen dürfen bei Erwachsenen nur noch bei schwersten Kieferfehlstellung, bei denen auch ein umfangreicher kieferchirurgischer Eingriff notwendig ist die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung übernehmen. Auch wenn die Krankenkasse die Kosten übernimmt, tragen Sie zunächst einen Anteil von 20% der Kosten, welche sie nach erfolgreichen Abschluss der Behandlung von der Krankenkasse zurückerstattet bekommen.
Bestimmte Leistungen werden aber von der Krankenkasse nicht berücksichtigt und erstattet. Dazu gehören alle modernen selbstligierenden Bracketsysteme, superelastische Bögen und Lingualtechnik; die Entfernung weicher Beläge bei der Zahnreinigung, die Glattfächenversiegelung, sowie die Kiefergelenksdiagnostik und die Myofunktionelle Therapie. Diese Kosten gehen über die Kassenleistung hinaus und müssen privat bezahlt werden.

Privat versicherte Patienten:

Bei privat versicherten Patienten ist die anteilsmäßige Leistungsdeckung vom jeweiligen Versicherungsvertrag abhängig. Bitte lassen Sie sich dazu von Ihrem Versicherungsmakler beraten.

Zahnzusatzversicherung:

Eine Zahnzusatzversicherung kann unter Umständen eine Behandlung vergünstigen. Ob sich eine derartige Versicherung lohnt, hängt jedoch von der individuellen Situation ab. Bitte besprechen Sie dies mit dem Versicherungsberater Ihres Vertrauens oder nutzen Sie eines der unzähligen Online-Portale zum Vergleich von Kosten und Leistungen.

In der Regel erfolgt die Rechnungsstellung Quartalsweise über die in diesem Zeitraum erfolgten Leistungen. Es gibt auch die Möglichkeit einer Ratenzahlung, dann werden die monatlich fälligen Beträge per Lastschrift vom Konto eingezogen.

Bei Kassenpatienten liegt mit vollendetem 18. Lebensjahr eine Leistungspflicht der Krankenkasse nicht mehr vor. In diesem Fall muss die Behandlung privat bezahlt werden. Ausnahme sind besonders schwerwiegende Fehlbildungen, die Kombinationsbehandlungen unter Einbeziehung kieferorthopädischer und kieferchirurgischer Maßnahmen erfordern. In diesem Fall wird die Kasse die Kosten der Behandlung übernehmen. Es wird aber wie bei den Kindern nur eine ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßige Behandlung gezahlt. Möchte man so genannte außervertragliche Leistungen in Anspruch nehmen, muss dies aus eigener Tasche finanziert werden.  Dies ist vor allem bei einer Behandlung mit einer festen Spange sinnvoll. Im Einzelnen werden sie von uns angeratenen zusätzlichen Leistungen nach der Behandlungsplanung individuell für jeden Patienten vorgeschlagen und ausführlich besprochen. Daraus ergibt sich dann eine sogenannte individuelle Mehrkostenvereinbarung über außervertragliche Leistungen.

Bei Privat versicherten Patienten, hängt es von dem Versicherungsvertrag ab, ob und wie viel die private Krankenversicherung von den Behandlungskosten übernimmt. Leistungen, die von privaten Versicherungen oder Beihilfen nicht gezahlt werden, sind laut GOZ bzw. GOÄ trotzdem berechnungsfähig. Wir bieten Ihnen, wenn gewünscht, eine zinslose Ratenzahlung an.